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06. Februar 2025
Neue Pensionskassen-Lösung mit Kapitalschutz bei Rentenbezug
Mit der vom Bund vorgeschlagenen Steuererhöhung für Bezüge des Pensionskassenkapitals, würde die Variante Rentenbezug in vielen Fällen wieder attraktiver. Erste Pensionskassen machen die Rentenlösung mit einem neuen Modell zusätzlich interessanter.
Bei Alleinstehenden geht mit dem Todesfall auch das gesamte verbleibende Alterskapital verloren - die Pensionskasse kann das Geld für sich behalten, zum Wohl der übrigen Versicherten. Fatal ist dies vor allem, wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt - sie gehen in diesem Fall leer aus.
Für Ehepaare ist die Frage "Rente oder Kapital" komplexer: Denn die Witwe oder der Witwer erhalten von der Pensionskasse bis an ihr Lebensende eine Hinterlassenenrente in der Höhe von üblicherweise 60 Prozent der Altersrente.
Nun bieten erste Pensionskassen eine neue Lösung an: die Altersrente mit Kapitalschutz. Stirbt die Person vor Alter 75, erhalten die Nachkommen die Differenz des bis dahin nicht ausbezahlten Alterskapitals. Als Entschädigung für diese Versicherung bezahlt der Rentner eine jährliche Prämie in Form eines etwas tieferen Umwandlungssatzes von ca. 0,2 Prozent. Auch für Patchwork-Familien kann diese neue Variante interessant sein, da der Versicherte selbst bestimmen kann, wer das noch vorhandene Geld im Todesfall erhalten soll.
Gerne beraten wir Sie auch zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge.